Seit der Reformation war zwar in Chur das Tanzen, Saitenspiel, „Butzen und Maskeraden gehen“ verboten. Trotzdem liessen sich die Churer nicht davon abhalten, die Fasnacht mit Spiel, Tanz und Maskentreiben zu feiern. Und einige Churer machten sich als verkleidete Soldaten über die Franzosen lustig.
Auf Grund der politischen Ereignisse dieser Zeit fand der Maskenzug von 1799 weit über die Grenzen von Chur Beachtung und erregte in grossen Teilen der Eidgenossenschaft Unwillen und Empörung. In der Helvetischen Zeitung vom 9. Februar 1799 ist darüber folgendes zu lesen:
„Um sich von der Delicatesse der dortigen Regierung und besonders von der Polizey in Chur einen Begriff machen zu können, theilen wir die Beschreibung eines Maskeradenzugs mit, der neulich in Chur gehalten worden. Zuerst ritt ein Kürassier das Posthorn blasend, langsam einem Wagen vor, um das Volk zu versammeln; dann folgte der Wagen auf dem 4 Masken sassen, an diesem war hinten einen Freyheits-Baum mit einem Freyheitshut angehängt. Diesen schlepten sie nun so durch die von Tauwetter sehr unsauber gewordene Strassen der Stadt. Neben ihm gingen wehmüthig zwey Personen, welche kreuzweis geschlossene Franzosen darstellen sollten. Eine andere wilde Maske, die hinter ihnen hergieng, prügelte sie von Zeit zu Zeit. Eine der Masken, welche die gefangenen Franken vorstellte hatte die Freyheitsmütze, die Andere den Schweizer-Hut, beide aber die französische Uniform und Cocarde getragen. Hierauf folgte ein Kürassier, der den blanken Degen über den Franzosen schwang, um zugleich den neugierigen Pöbel von dem Wagen abzuhalten. Der Zug ging langsam bis ausser dem welschen Dörflein. Bey jedem Patriotenhause wurde HALT gemacht und im Rückzug der Freyheits-Baum in die Plessur über die Bruk hinunter geworfen.“[21]
Die Teilnehmer dieser Maskerade wurden verhaftet, vernommen und verurteilt. Es wurde dann eigens eine Prangertafel erstellt, bestimmt zum öffentlichen Herumtragen durch die zwei Churer. Auf dieser war zu lesen: «Werkzeug und Mitschuldiger der Verbrecherischen Masquerade vom 5ten hornung 1799». Die beiden Hauptakteure, Glaser Christian Köhl und der aus Heilbronn stammende Modeschneider Christian Scherich wurden zudem des Landes verwiesen. Unter den Verurteilten war auch Bernhard Köhl, welcher aber mit einer geringen Strafe davonkam..
Quellen:
21: Churer Stadtgeschichte, Ursula Jecklin, 1993