Gegen Ende des 16. Jahrhunderts begann die systematische Hexenverfolgung, die sich aus der Verfolgung von Ketzern entwickelt hatte, vor allem in den südlichen Tälern Graubündens. Zuerst hatte sich das reformierte Chur noch von dieser Hetze distanziert. Ab 1650 kam es dann aber auch in Chur zu ersten Hexenprozessen.
Der Scharfrichter, welcher die Beschuldigten hinrichten musste, hatte seinen Sitz in Chur. Von dort aus bediente er mit seinen Knechten die verschiedenen Landgerichte. Für seine Torturen und Exekutionen erhielt er festnormierte, recht ansehnliche Taxen.
Im Juni 1653 wurde in Chur Ursula Dusch, Schwester des Jöri Dusch, über ihr Verhalten in der Kirche an Pfingsten verhört. Sie hatte behauptet, von der Bettler Gretha vergiftet worden zu sein, und das diese übernatürliche Fähigkeiten besitze. Diverse Zeugen wurden befragt, darunter auch Verena Köl, eine Tochter des Joseph Köl und die Nichte des Peter Köl. Die Bettlerin Gretha wurde dann freigesprochen[18].
Diese Hexenfeuer sind in Graubünden erst im zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts erloschen, nur ganz vereinzelt zündete der Scharfrichter noch einen Holzstoss an. Der letzte Hexenprozess in Graubünden scheint jener von 1779/80 im Oberhalbstein gewesen zu sein[19].
Illustration aus der Chronik des Chorherrn Johann Jakob Wick (Zentralbibliothek Zürich, Handschriftenabteilung, Wickiana, Ms. F 18, Fol. 146v)
Quellen:
18: Kriminalakte Verhör, Stadtgericht Chur, 1653, StAC A II/2.0089
19: Der letzte Hexenprozeß in Graubünden, Ferd. Sprecher, 1936