Die Churer Angehörige

Einwohner der Stadt Chur, welche keine Bürger derselben waren, wurden als Angehörige oder Beisässen bezeichnet. Solche Personen war gemäss Stadtverfassung in politischen und richterlichen Angelegentein nicht wahlberechtigt. Auch konnten sie keiner Zunft beitreten oder höhere Ämter in der Stadtverwaltung inne haben. Anliegen an Gerichte und Verwaltung mussten immer über einen Fürsprecher eingereicht und vertreten werden. Diese wollten hierfür natürlich gut entlöhnt werden.

Ein besonderer Fall war die Geburt eines unehelichen oder iliegitimen Kindes eines Bürgers. Solange die Eltern nicht verheiratet war, blieb das Kind illegitim (obwohl vom Vater anerkannt).[61] Die Regel war so: trägt das nichtehelich geborene Kind später den Familiennamen des Vaters, dann muss eine Legitimierung durch eine nachträgliche Heirat der Eltern erfolgen, trägt es den Familiennamen der Mutter, so blieb die Mutter unverheiratet.

Die Einträge in den Taufregister sind deshalb in der Regel in "Bürger" und "Beissässe/Niedergelassene" unterteilt. Es gab aber noch eine dritte Kategorie, die "Angehörigen", die weder Bürger noch Beisässe waren. Die Angehörigen waren Personen, die aus irgendeinem Grund das Bürgerrecht verloren hatten, z. B. wenn sie vom evangelischen zum katholischem Glauben konvertierten (alle Churer mussten evangelisch sein) oder unehelich geboren wurden.

Die Taufe im Haus war zu dieser Zeit nicht unüblich. Sie erfolgte in der Regel am nächsten Tag (oder in den nächsten 2-3 Tagen) nach der Geburt, je nach Zustand des Kindes. Wenn das Kind kränklich oder schwach aussah, wurden Taufzeugen zusammengerufen und die Hebamme hat direkt nach der Geburt im Haus getauft. Bei illegitimen Kindern war die Taufe in der Kirche "erwünscht" oder sogar "vorgeschrieben". War dies nicht der Fall, vermerkte der Pfarrer, dass diese im Haus (statt in der Kirche) erfolgte.[61]

Illegitime Kinder wurde zudem gemäss Beschluss von Oberstzunftmeister Plaun die Einbürgerung auf Lebzeiten verwehrt.


Impressum und rechtliche Hinweise

Quellen:

61: Recherchen Stadtarchiv, Katarzyna Mathis, 2021, Stadtarchiv Chur