Die Herkunft

Die Bündner Familie Köhl waren ursprünglich Edle von Rogister und stammen aus dem Fürstentum Jülich, westlich von Köln, Nahe zur heutigen Grenze von Holland und Belgien.

Arnold de Rogister stammte aus Malmedy, einer kleinen Stadt im Fürstentum Luxenburg. Seine Frau Gertraud van Külchen stammte aus Grevenbroich, einer kleinen Ortschaft im Fürstentum Jülich. Der Vater war ein adliger Edelmann, Handwerker und Amtmann (Beamter des gehobenen Dienstes) des fürstlich jülich'schen Hofgerichts zu Jülich. Die Familie de Rogister-van Külchen wohnte in Jülich. Sie waren die Eltern von Julius und Johannes de Rogister.

Jülich zur Mitte des 16ten Jahrhunderts

Zu dieser Zeit gehörte das Fürstentum Jülich zum Heiligen Römischen Reich und war katholisch geprägt. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts führten religiöse Auseinandersetzungen im Reich zu verschiedenen regionalen Kriegen (Schmalkaldischer Krieg 1547/48, Zweiter Markgrafenkrieg 1552 bis 1554). Im Oktober 1542 besetzen kaiserliche Truppen Jülich und plündern Schloss und Adelssitz. Am 26./27. Mai 1547 fiel zudem fast die ganze Stadt Jülich einer Feuersbrunst zum Opfer.[1]

Die Flucht

Gemäss den Recherchen des Historikers und Genealogen Anton Hercules Sprecher von Bernegg wurden die Brüder Julius und Johannes de Rogister ihrer Religion (protestantischer Glaube) wegen vertrieben[3]. Die Eltern der beiden Brüder dürften dem katholischen Glaubens angehörig gewesen sein. Für einen Angestellten des Hofgerichts wäre die protestantische Religion unangebracht gewesen. Daher kann davon ausgegangen werden dass die beiden Brüder sich in jungen Jahren der protestantischen Bewegung anschlossen, was sicher zu Spannungen innerhalb der Familie und der Gemeinde führte. Mit dem Brand von 1547 dürfte zudem die Lebensgrundlage der Familie betroffen worden sein. Familiäre Spannungen, wirtschaftliche Schwierigkeiten und religiöse Konflikte lagen also vor.

Es stellt sich aber die Frage weshalb sie nach ihrer Flucht in Chur den Namen der Mutter annahmen und weshalb sie sich als verfolgt betrachteten. Wollten sie ihren Familiennamen aufgrund des Streits mit dem Vater ablegen, also mit der Familie brechen? Oder wurde aufgrund strafrechtlicher Vergehen nach ihnen gefahndet? Eine Vertreibung aus dem Fürstentum Jülich würde ja per se keine Verfolgung nach sich ziehen. War es gar keine Vertreibung sondern eine Flucht vor strafrechtlichen Konsequenzen? Vielleicht im Zusammenhang mit ihrem protestantischen Glauben? Sicher ist jedenfalls dass Sie ihre Familie zurückliessen und nicht freiwillig ihren Heimatort verliessen. Auch flüchteten sie an einen weit entfernten Ort mit einer starken protestantischen Gemeinde um sich einem Zugriff zu entziehen. Und dies fand vor der Eskalation von 1575 statt.

Daher dürfte folgende These eher zutreffen:

Die beiden Brüder schlossen sich (gegen den Willen ihrer Familie) den Protestanten an. Für den Vater, ein katholischer Amtmann des Hofgerichts, war dies schwierig zu akzeptieren. Ein Familienstreit könnte eskaliert sein, die Brüder von der Familie verstossen worden sein. Die schwierige wirtschaftliche Situation nach dem Brand von 1547 sowie die Konflikte zwischen Katholiken und Protestanten veranlasste die Brüder ihre Heimat zu verlassen. Oder die Brüder entzogen sich mit einer Flucht einer Verhaftung.

Da sie befürchteten verfolgt zu werden dürfte ihre 700 km lange Reise, entlang des Rheins quer durch Deutschland, ohne längere Zwischenhalte erfolgt sein. Darum dürfte ihre Flucht im selben Jahr wie ihre Ankunft in Chur stattgefunden haben, also um 1554.

Ankunft in Chur

Um 1554 verliessen also die beiden Brüder ihren Heimatort und liessen sich kurz nach ihrer Flucht in Chur nieder.

Chur hatte sich ab 1523 der Reformation angeschlossen und war daher für die protestantischen Gebrüder ein geeigneter Zufluchtsort. Chur war zu dieser Zeit die Hauptstadt des «Freistaat Gemeiner Drei Bünde», einer Art Bundesstaat, welcher mit dem allgemeinen Bundesvertrag von 1524 gegründet worden war (Dieser Freistaat wurde erst 1803 aufgelöst).

Die beiden Brüder gehen geteilte Wege

Der Ältere der Beiden, Julius, blieb in Chur, wo er sich Anno 1564[4] als Bürger einkaufte. Der Jüngere, Johannes, zog weiter nach Bergün wo er sesshaft wurde, heiratete und sich ebenfalls einbürgern liess.[3]


Impressum und rechtliche Hinweise

1550-Holzschnitt-Cosmographia.jpg

Der Bischof residierte auf dem Hof und überblickte die Stadt, die er bis 1464/65 weitgehend beherrscht hatte. Holzschnitt aus der „Cosmographia“ von Sebastian Münster, 1550 (Rätisches Museum)


Quellen:

1: Geschichte der Stadt Jülich, Wikipedia, 2019

3: Sammlung Rätischer Geschlechter, Sprecher von Bernegg, Anton Hercules, 1847

4: Einbürgerungsbuch der Stadt Chur, Rathaus Chur, 1540, StAC ABIII P31.001