Verbrechen in der Stadt Chur und deren Bestrafung

Der Stadtwachtmeister war der oberste Wachmann der Stadt Chur. Als Stadtwächter waren sie in Kontrollen und Verhaftungen involviert und mussten des öfteren zu Aussagen antreten.

Zwischen 1768 und 1800 bei der Stadtwache angestellt und werden verschiedentlich in Dokumenten erwähnt.

Der Prozess gegen Jacob Küng

Im Herbst 1755 wurde ein Prozess gegen Jacob Küng, Zimmermann, von Hundwil, dessen Ehefrau Judith von Altstätten und dessen Sohn Johannes geführt. Küng wurde vorgeworfen, über Jahre Heu, Wein, Feldfrüchte, Zinngeschirr u.a.m. gestohlen zu haben. Seine Frau soll ihm behilflich gewesen sein, der Sohn soll beim letzten Diebstahl Mitwisser gewesen sein und selber gestohlen haben.

Es wurden verschiedene Aussagen, darunter auch die Aussage des Peter Köhl, Sohn von Oberzunftmeister Bernhard Köhl, aufgenommen.

Es wurde ein hartes Urteil gefällt: «Küng soll enthauptet, seine Frau zum Freistein geführt, an den Kreuzungen bis aufs Blut ausgepeitscht, gebrandmarkt und für immer aus den drei Bünden verbannt werden, sie hat Urfehde zu schwören. Johannes soll ebenfalls ausgepeitscht, die übrigen Kinder am Freistein der Mutter übergeben werden.»

Es wurde dann aber Gnade gewährt und folgendes Gnadenurteil gefällt: «Küng muss für 1/2. Std. an den Pranger und wird dann wie seine Frau zum Freistein geführt und dabei ausgepeitscht - er bis aufs Blut - sie weniger fest -, gebrandmarkt und verbannt, sie haben Urfehde zu schwören; der Sohn hat der Urteilsvollstreckung zuzusehen.»

Der Prozess hatte noch verschiedene Vergehen (Holzdiebstahl, Unregelmässigkeiten beim Abrechnen der städtischen Taglöhne etc.) weiterer Personen ans Licht gebracht, die alle mit Gefängnis bzw. Busse bestraft wurden.[49]

Die letzte Hinrichtung in Chur wurde 1846 durchgeführt. Enthauptet wurde ein Abdecker namens Johannes Reidt wegen eines inzestuösen Verhältnisses zu seiner Tochter und der „intellectuellen Urheberschaft“ der Tötung des Kindes, welches aus diesem Verhältnis hervorgegangen ist. Seine Erben hatten alle Kosten zu tragen, auch die seiner Enthauptung. Da der frühere Richtplatz auf dem Rosenhügel, auch Galgenhügel genannt, 1834 im Zuge eines Strassenbaus aufgegeben wurde, fand die Hinrichtung auf einem etwas entfernteren Hügel statt.[50]


Impressum und rechtliche Hinweise

Quellen:

49: Prozess gegen Jacob Küng, Gericht Chur, StAC A II/2.0302

50: Der Rosenhügel, Bernhard Kathan, 2013