Nach dem verheerenden Brand vom 27.4.1464 erhielten die Churer Bürger von Kaiser Friedrich III. neben der Bestätigung der verbrannten Privilegien neu das Recht, Zünfte einzuführen. Die damit möglich gewordene neue Stadtverfassung beruhte im wesentlichen auf folgenden fünf Zünften:
Nur Stadtbürger konnten Zunftmitglieder werden, Nichtbürger, Leibeigene und unehelich Geborene waren ausgeschlossen (sowie auch alle Frauen). Eine Zunftordnung regelte bis ins kleinste Detail Organisation und Tätigkeiten. Es existierten Vorschriften über Arbeitszeit, Lehrlings-und Gesellenzahl pro Betrieb, Aufnahme von neuen Meistern und Warenqualität. Aber auch die Landwirtschaft, die in Chur bis weit in die Neuzeit eine wichtige Rolle spielte, wurde von der Zunftordnung erfasst.
So hatten die Zünfte beispielsweise die verschiedenen Hirten für das in der Stadt gehaltene Vieh zu stellen. Durch die neue Zunftverfassung ging die politische Macht vom Bischof an die Handwerksverbände über; eine politische Karriere in Chur war nur als Zunftmitglied möglich. Deshalb liessen sich auch Adelige und Patrizier in eine Zunft aufnehmen, vorwiegend als Grundbesitzer in die Rebleutezunft.[17]
Vertreter der Familie Köhl waren seit ihrer Ankunft bis ins 19. Jahrhundert in verschieden Handwerksberufen aktiv: Als Schuhmacher, Tuchhändler, Gerber, Schreiner, Schmiede und Kornhändler. Und sie waren somit auch Mitglieder verschiedener Churer Zünfte, oft auch als Zunft- oder Oberzunftmeister. Ab 1650 haben dann verschiedene Mitglieder der Familie Köhl die Geschichte der Zünfte massgeblich mitgeprägt.
Quellen:
17: Churer Zünfte 1465 - heute, Ulf Wendler, 2017,