Joseph Köhl (1663–†1750) – Dr. med. phil

Joseph war der jüngste Sohn von Bernhard von Köhl und wuchs wie seine 3 anderen Brüder am Paradiesplatz im Paradieshaus auf. Auch er erhielt eine gute Ausbildung, studierte in Italien an der Universität von Padua Medizin und Philosophie und schloss sein Studium 1687 mit einem Doktortitel ab.

Danach kehrte er nach Chur zurück und praktizierte als Arzt. Zudem war er dem Vater eine wichtige Stütze in seinem Geschäft. 1693 wurde Joseph in die Rebleutezunft aufgenommen. Nach 1695 heiratete er die aus gutem Hause stammende Anna Catherina von Tschudi (1664–†1749), Tochter von Maximilian Tschudi und der Veronica Gamser. Sein Vater war Taufzeuge von Anna Catherina gewesen und die beiden Familien kannten sich wohl gut. Das Paar wohnte im Paradieshaus und hatte 2 Kinder, welche aber kurz nach der Geburt starben. Weitere Kinder sollten nicht hinzukommen.

Nach dem Tod seines Vaters kümmerte sich Joseph weiter um das Köhlsche Handelshaus und praktizierte als Arzt. Zusätzlich verwaltete er nun auch das Vermögen der Erbengemeinschaft, auch hatte ihn sein Vater zum Vogt seiner jüngeren Schwester bestimmt. All diese Aufgaben dürften ihn voll ausgelastet haben. So strebte er nach keinen Ämtern in der Stadtverwaltung. Joseph hielt nun, wie es sein Vater getan hatte, seine schützende Hand über seine Geschwister und deren Kinder.

Sein Vater hatte verfügt, dass für sein Erbe der Mannsvorteil gelten sollte. Die Brüder hatten also alle Güter geerbt und konnten darüber verfügen. Sie waren somit auch steuerpflichtig. 1713 starb sein ältester Bruder Peter, und 1727 sollte sein älterer Bruder, Pfarrer Bernhard Köhl, folgen. Die gesamte Steuerlast lag nun bei ihm. Dies, und da er selber keine Nachkommen hatte, dürfte ihn wohl bewogen, haben die Verfügung seines Vater zu ändern.

Ehefrau: Anna Catherina von Tschudi
Kinder: 2
Beruf: Doktor
Zunft: Rebleutezunft

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Das Erbe seines Vaters

Gemäss Steuerrodel 1729 wurde das Erbe des Bernhard von Köhl wie folgt aufgeteilt:

  • Dr. Joseph Köhl:
    Steuer 27.25 Gulden (15%)
  • Erben des Pfarrer Bernhard Köhl (Zu gleichen Teilen Bernhard & Lydia Maria Köhl-Bavier):
    Steuer 27.25 Gulden (15%)
  • Erben des Pfleger Peter Köhl (Georg Köhl & Anna Maria Köhl-Walser):
    Steuer 27.25 Gulden (15%)
  • Peter Reidt (Einziger lebender Nachkomme von Emerita Köhl-Reidt):
    Steuer 17.38 Gulden (10%)
  • Erben von Sibilla Köhl-Cleric (Gertrud, Bernhard, Antoni, Appolonia Cleric):
    Steuer 17.38 Gulden (10%)
  • Elisabeth Köhl-Terz (Kinder: Johann Antoni, Maria):
    Steuer 17.38 Gulden (10%)
  • Hautpmann Mattli Frau (Anna Katharina Köhl-Mattli):
    Steuer 17.38 Gulden (10%)
  • Erben der Gertrud Köhl-Laurer (Anna, Bernhard, Jeremias, Gertrud, Sibilla Laurer):
    Steuer 14.14 Gulden (8%)
  • Bernhart Margadant (48, einziger lebender Nachkomme von Martha Köhl):
    Steuer 6.51 Gulden (4%)
  • Hartmann Margadant Witwe (Susanna Reidt, Schwiegertochter von Martha Köhl):
    Steuer 4.7 Gulden (3%)

Total 176.62 Gulden. Erbberechtigt war also die 3 noch lebenden Kinder des Bernhard von Köhl, 15 Enkel und 1 verwitwete Ehefrau eines der Enkel.

Nach dieser Aufteilung reduzierte sich die Steuerbelastung für Joseph deutlich. So zahlte er 1727 für das Erbe noch 34.17 Gulden, 1730 lediglich noch 5.22 Gulden. Er übernahm weiterhin die Steuerschulden für seine Schwägerin, Susanna Margadant-Reidt, da diese wohl über zu wenig Mittel verfügte. Joseph konnte sich das gut leisten - 1733 wurden seine Vermögenswerte auf 27199 Gulden veranlagt, wofür er 9 Gulden Steuern zu bezahlen hatte.

1748 starb sein letztes Geschwister, Anna Katharina Köhl-Mattli. 1749 folgte auch seine Frau Anna Katherina von Tschudi. Joseph sollte nur ein 1 Jahr später seiner Frau folgen. Er starb in seinem Haus an der Paradisgasse, wo er sein ganzes Leben verbracht hatte, im hohen Alter von 87 Jahren. Seine Neffe Johann Antoni Terz vermerkte in seinem Familienbuch: „A[nn]o 1750: den 24. Augusty. Ist der H[er]r Öchheim, Vnd G[e]f[atter] Doctor Josepf Köhl in dem 87. Jahr Seineß Alters gestorben. So sein Gesicht1 gehabt[,] daß er ohne spiegel2 hatt lesen Vnd Schreiben, können.“3

Quellen:

1 = Sehkraft.

2 = Brille, Sehhilfe.

3: Familienbuch Terz S. 81.3: 24.8.1750, Todesfall Joseph Köhl.

16: Testament des Bernhard Köhl, 1690, StAGR B2125/3

Das Vermächtnis des Joseph Köhl

Was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschah, ist nicht bekannt. Da Jospeh selber keine Nachkommen hatte, erbte vermutlich sein Neffe, Oberzunftmeister Bernhard Köhl, viele seiner Güter. Denn so hatte es Bürgermeister Bernhard Köhl in seinem Testament gewünscht.

Und Oberzunftmeister Bernhard Köhl war nun der Einzige noch lebende männliche Nachkomme des Bürgermeister Köhl. Und er hatte bereits eine grosse Schar von Nachkommen gezeugt. Von 14 geborenen Kindern waren 7 noch am Leben. Weitere sollten noch hinzukommen und das Geschlecht der Köhl vor dem Aussterben bewahren. Bernhard Köhl hatte auch den original Adelsbrief und das Testament seines Grossvaters erhalten. Er sollte diesem gut Sorge tragen und es an seinen Sohn Sebastian Köhl weitergeben.


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