Peter war der älteste Sohn von Gerbermeister Antoni und ein Urenkel des Bürgermeister Bernhard von Köhl. Bei seiner Taufe standen Jungfrau Gertrud Cleric, Tochter des Bürgermeister Köhl und Ursula Schwarz, Ex-Frau von Pfleger Peter Köhl und Stiefmutter des Vaters, zeuge. Als ältester Sohn erhielt er den Vornamen seines Grossvaters, Pfleger Peter Köhl. Und er sollte dann der Einzige sein der die Mannlinie weitergeben sollte. Peter wuchs in Araschgen auf.
Um 1725 heiratete er Maria Meyer und zeugte mit ihr 9 Kinder. Darunter Antoni Köhl, welcher wieder als Gerber tätig war und die Gerberei seines Grossvaters weiterführen sollte. 5 der Kinder starben aber bereits in Kindesalter. Peter wohnte mit seiner Familie in Araschgen.
Seine Zugehörigkeit zur Familie des Bernhard Köhl ist auch hier via Taufeinträgen seiner Kinder erkennbar: Bei der Geburt seines Sohnes Antony ist Lydia Maria Köhl, Tochter von Oberzunftmeister Bernhard Köhl und somit seine Cousine aufgeführt, bei der Geburt seiner Tochter Anna sind Taufzeugen Joseph Köhl und Anna Katharina Köhl verh. Mattli (Onkel und Tante von Peter), bei der Geburt von Sohn Peter ist Salome Köhl-Janett (Frau von Oberzunftmeister Bernhard Köhl), Taufzeugen/innen.
Sein Vater Gerber Antoni Köhl war Zunftmeister der Schuhmacherzunft mit eigener Gerbe. Peter trat 1725, also im Jahr seiner Heirat, ebenfalls der Schuhmacherzunft bei[1]. 7 Jahre später trat er aber der Schmiedezunft[2] bei und dürfte ab dann auch als Schmied gearbeitet haben. Vermutlich trat er auch aus dem Betrieb seines Vaters aus. Gemäss Steuerbücher[3] wohnte er 1733 immer noch in Araschgen, arbeitete als Schmied und verfügte über keine Besitztümer.
Über sein weiteres Leben ist nicht viel mehr bekannt. Er scheint keine höheren Ämter angestrebt zu haben, auch viel er sonst nicht weiter auf. Gemäss Zunftrodel fiel er 1777 mit 73 Jahren zu Tode[2].
Ehefrau: Maria Meyer
Kinder: 8
Beruf: Schmied
Zunft: Schmiedezunft
Quellen:
1: Zunftregister StadtAC, Z 18 S. 14
2: Zunftregister StadtAC, Z 27 S. 66
3: Steuerbuch 1733 StadtAC, AB III/F14.139.2 S. 88